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  • Normen und Garantien

    Normen und Garantien

    Montagebedingungen:

    Die in den Preisen eingerechnete Montage bezieht sich auf einen reibungslosen Montageablauf. Dafür müssen folgende

    Voraussetzungen erfüllt sein:

    - Zufahrt mit LKW gewährleistet

    - begehbares Treppenhaus

    - Kran bei mehrstöckigen Gebäuden oder bei grossen Fensterelementen

    - Freie Öffnungen im Gerüst für Zugang und Montage von grossen Fensterelementen

    - Bei Renovationen muss genügend freier Raum um die Fenster frei sein damit die Monteure den Austausch der Fenster

    bestmöglich durchführen können. (min. 1 Meter)

    Allfällige Mehrkosten, die durch nicht Vorhandensein der oben erwähnten Montagevoraussetzungen entstehe, müssen wir Ihnen

    weiterverrechnen.

    Beschlagoberfläche:

    Die Beschläge dürfen nicht in Umgebung mit aggressiven, korrosionsfördernden Luftinhaltsstoffen verwendet werden.

    Halten sie Fälze von Ablagerungen und Verschmutzungen frei insbesondere von Zement- oder Putzrückständen.

    Vermeiden sie direkte Nässeeinwirkungen auf den Beschlag und einen Kontakt des Beschlages mit aggressiven

    Reinigungsmitteln.

    Werterhaltung:

    Fenster, Schiebetüren und Haustüren sin äusserst beanspruchte Bauteile, welche eines regelmässigen Unterhalts bedürfen.

    Verschlussteile sollten regelmässig überprüft und eingestellt werden.

    Im Weiteren verweisen wir auf unsere rote Fibel (Gebrauchsanweisung. Pflege. Wartung. Garantien).

    Garantie:

    Die Fenster-Haus AG garantiert nach den Normen der SIA, zwei Jahre für Material und Ausführung, fünf Jahre für versteckte

    Mängel und Dichtheit der Isoliergläser.

    Unsere Serviceorganisation erledigt Kundenwünsche speditiv und unkompliziert.

    Für Schäden infolge zu grosser Baufeuchtigkeit, schlecht geschützter Elemente während der Neubaufase, sowie bei

    Vernachlässigung der Unterhaltspflicht können wir keine Haftung übernehmen.

    Glasnorm:

    Isolierglas ist kein optisches Erzeugnis. Es darf kleine, unauffällige und vereinzelte Fehler aufweisen. Mängelrügen können nur

    anerkannt werden, wenn bei stehender Betrachtung aus einer Distanz von drei Meter die Durchsicht beeinträchtigt und das

    ästhetische Gesamtbild gestört ist. Dabei sind Fehler im Randbereich zu tolerieren. Dazu zählen auch kleine, fabrikationsbedingte

    Verschmutzungen (nach Glasnorm 01 SiGaB).

    Starke, ungleichmässige Erwärmungen können im Glas zu hohen Spannungen führen und im Extremfall einen sogenannten

    Thermoschock, das heisst einen Glasbruch infolge thermischer Überbelastung auslösen.

    Es ist darauf zu achten, dass raumseitig Möbelstücke oder dergleichen mindestens einen Scheibenabstand von 30cm aufweisen.

    Isoliergläser dürfen weder bemalt, mit Folien beklebt noch teilbeschattet werden.

    Im Übrigen empfehlen wir den Abschluss einer Glasbruchversicherung.

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