Allgemeine Geschäftsbedingungen für Privatkunden und Architekten:
Sofern nicht gegenseitig schriftlich andere Vereinbarungen getroffen werden gelten diese allgemeinen Geschäftsbedingungen
welche sämtlicher unserer Lieferungen und Leistungen zugrunde liegen.
Die Bestellung von Waren und Leistungen schliesst die Anerkennung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen durch den Käufer
ein. Mündliche Vereinbarungen haben nur Gültigkeit, sofern sie schriftlich bestätigt worden sind.
Solange von uns nicht ausdrücklich und schriftlich anerkannt, gelten abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des
Käufers als widersprochen und ausgeschlossen. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gehen allfälligen Einkaufsbedingungen
des Kunden in jedem Fall vor.
1. Offerten / Vertragsabschluss
1.1 Ein Vertrag gilt als abgeschlossen, wenn wir nach Erhalt der Bestellung deren Annahme mündlich oder schriftlich bestätigt
haben. Die Auftragsbestätigung ist massgebend für die Bestimmung von Umfang und Ausführung der Vertragsleistungen.
1.2 Offerten welche keine Annahmefrist enthalten, sind freibleibend, das heisst die Firma Fenster-Haus AG behält sich das Recht
vor, aufgrund des Angebotes einen Vertrag abzuschliessen oder nicht.
2. Preise
2.1 Insofern schriftlich vereinbart gilt die Auftragsbestätigung.
3. Zahlungsbedingungen
3.1 Wir behalten uns das Recht vor, Anzahlungen im Voraus oder andere finanzielle Garantien vor der Annahme oder der
Ausführung der Bestellung zu verlangen.
3.2 Die Rechnungsbeträge sind wie in der gegenseitig unterschriebenen Auftragsbestätigung zahlbar und fällig. Zahlungsverzug
berechtigt die Fenster-Haus AG Vom Vertrag zurückzutreten und-oder Schadenersatz zu fordern. 30 Tage nach Fälligkeit
werden, ohne besondere Mahnung, 5% Verzugszins verrechnet. Wechsel und Schecks werden nicht akzeptiert.
4. Lieferung / Lieferfristen
4.1 Lieferung werden so schnell wie möglich ausgeführt, Teillieferungen sind erlaubt. Wird der Versand aus Gründen, welche wir
nicht zu vertreten haben, verzögert oder verunmöglicht, so kann die Lieferung nur für kurze Zeit zwischengelagert werden.
Wird das Montagedatum bauseits Massiv verschoben und entstehen uns hierdurch Kosten, werden diese in Absprache mit
Der Bauherrschaft Weiterverrechnet.
4.2 Für die Einhaltung von uns angegebener Versand- und Lieferfristenhaften wir nur, wenn diese von uns ausdrücklich und
verbindlich bezeichnet worden sind. Provisorisch angegebene Kalenderwochen sind nicht verbindlich. In keinem Fall
begründen Überschreitungen der Lieferfristen Schadenansprüche, das Recht auf Preisminderung oder ein Rücktrittsrecht vom
Vertrag.
5. Nutzen und Gefahr
5.1 Bei Montagen durch die Fenster-Haus AG gehen Nutzen und Gefahr bei Beginn der Montagearbeiten aber spätestens mit der
gegenseitigen Abnahme der Arbeit auf den Kunden über.
5.2 Bei Neu und Umbauten wird durch uns eine Teilabnahme verlangt, bei welcher der zuständige Bauleiter anwesend sein muss.
Wird dies nicht gewährt, gilt das Werk bis dahin als abgenommen und in einwandfreiem Zustand ausgeführt.
6. Eigentumsvorbehalt
6.1 Die gelieferten oder abgeholten Wahren bleiben bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises unser Eigentum. Wir sind
berechtigt einen entsprechenden Eintrag im Register vorzunehmen. Falls der Käufer mit der Bezahlung des Kaufpreises in
Verzug kommt, sind wir nach der Rücktrittserklärung berechtigt, die Ware in unseren Besitz zu nehmen.
6.2 Der Käufer ist verpflichtet, die in unserem Eigentum stehenden Erzeugnisse mit der notwendigen Sorgfalt für uns zu
verwahren
und ausreichend zu Versichern. Dem Käufer ist es untersagt, solange er nicht Eigentümer des Vertragserzeugnisses
geworden ist, diese zu verpfänden, zu vermieten oder auszuleihen. Ein etwaiger Weiterverkauf der Erzeugnisse hat unter
Eigentumsvorbehalt bis zur Zahlung durch den Letztabnehmer zu erfolgen und der Käufer überträgt Schon jetzt seinen
Kaufpreisanspruch in voller Höhe sicherungshalber auf uns.
7. Produkte Garantie
7.1 Bei Produkte Garantieansprüchen gelten die Garantieleistungen gemäss Hersteller bzw. die vertraglich vereinbarten
Garantieerweiterungen. Schadhafte Produkte werden wir nach unserer Wahl kostenlos reparieren oder ersetzen. Bei
Nichterfüllung der Zahlungsbedingungen erlischt die Garantieverpflichtung. Für Produkte, an welchen vom Käufer oder Dritten
Änderungen oder Reparaturen ausgeführt wurden, ist die Garantie verwirkt.
7.2 Der Käufer hat uns die zur Mangel-Beseitigung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gewähren, andernfalls wir von jeglicher
Garantieverpflichtung befreit sind. Von der Garantie ausgeschlossen sind Schäden, die auf natürliche Abnutzung, Bedienung
oder von uns nicht ausdrücklich autorisierte Nachbesserungsarbeiten, Wartungstätigkeiten oder Änderungen zurückgehen.
7.3 Mängel sind sofort nach Entdeckung bei uns schriftlich zu rügen. Hat der Käufer den Mangel nicht innert den gesetzlichen
Fristen gerügt, verwirken die Garantieansprüche. Bei Geltendmachung von Garantieansprüchen hat der Käufer den
Kaufbeleg
vorzuweisen. Andernfalls sind wir berechtigt, Garantieleistungen ohne weiteres abzulehnen.
7.4 Garantieansprüche berechtigen nicht zum Vertragsrücktritt oder zur Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen.
8. Haftung auf Arbeitsleistung
8.1 Gem. OR geregelt; 2 Jahre auf offensichtliche Mängel, 5 Jahre auf unwissentlich verdeckte Mängel und 10 Jahre auf
wissentliche verdeckte Mängel.
8.2 Vereinbarte Anschlags-Platz- und Baustellenbedingungen müssen wie abgesprochen vorbereitet sein, ansonsten sehen wir
uns gezwungen allfällige Mehraufwände weiter zu verrechnen. In keinem Fall begründen daraus resultierende Zeitliche
Verzögerungen zu Schadenersatzansprüchen, das Recht auf Preisminderung oder ein Rücktrittsrecht vom Vertrag.
9. Gerichtsstand/anwendbares Recht
9.1 Die mit der Fenster-Haus AG abgeschlossenen Verträge unterstehen ausschliesslich Schweizerischem Recht. Wir behalten
uns das Recht vor, den
Vertragspartner nach unserer Wahl auch an dessen Domizil oder einem anderen zuständigen Gericht zu belangen.
9.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden wird die Geltung der übrigen nicht berührt.
10. Änderungen
10.1 Die Fenster-Haus AG behält sich jederzeitige Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor. Diese werden dem
Kunden auf dem Zirkularwege oder auf andere geeignete Weise bekannt gegeben und gelten ohne Widerspruch innert
Monatsfrist als genehmigt.
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